Die Firma Garcia Express arbeitet ausschließlich unter Einbeziehung der ADSp neueste Fassung, sowie der CMR und ergänzend die nachfolgenden AGBs der Firma Garcia Express.
Anderslautende abweichende AGBs des jeweiligen Auftraggebers werden von Garcia Express nicht akzeptiert.
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ADSp (deutsche Version) - PDF
ADSp (English) - PDF
HGB Transportrecht - PDF
CMR Internationales Verkehrsrecht - PDF
AGB - Garcia Express Transporte - PDF
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschliesslich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
ERGÄNZEND ZU DEN ADSp NEUESTE FASSUNG:
STAND- UND AUSFALLGELD
Standgeld wird ab eine Wartezeit nach 15 Minuten erhoben ( Abrechnung je angefangene 15 Minuten / 9,00 €).
Ausfallgeld:
§ 415 HGB – Kündigung des Absenders
(1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen
(2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder
1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt,
oder
2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)
verlangen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Frachtrate richtet sich nach dem bei Vertragsabschluss jeweils vereinbarten Preis der Firma Garcia Express.
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig. Die Rechnung muß sofort oder spätestens innerhalb 14 Kalendertagen bezahlt werden.
Rechnungen sind sofort oder spätestens binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Der für den Auftrag vereinbarte Preis beinhaltet eine Be- und Entladezeit von je 15 Minuten. Sollten darüber hinaus Warte- oder Ladezeiten entstehen, werden diese gesondert von je angefangene 15 Minuten / 9,00 € berechnet.
Ein Europalettentausch erfolgt nur mit Rückholauftrag, es wird 30% Rückfracht in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Fähre, Straßenbenutzungsgebühren u.s.w. werden zusätzlich zum Frachtpreis berechnet. Es werden keine Zuschläge für Nachtfahrten sowie Fahrten an Sonn- und Feiertagen in Rechnung gestellt.
Alle unsere Preisangebote sind Gesamtpreise.
HAFTUNG UND SCHÄDEN
Für das Transportgut besteht über den jeweiligen Frachtführer eine Transportversicherung gemäß BGB, HGB, ADSp neueste Fassung und CMR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt.
Die Firma Garcia Express sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung (Haftungsversicherung). Garcia Express hat die Haftung für Transportschäden bis auf 40 Sonderziehungsrechte (gesetzlich 8,33 Sonderziehungsrechte) je kg Transportgut erweitert.
GERICHTSSTAND
Die Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma Garcia Express.
DATENSCHUTZ
Die Firma Garcia Express ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt und Zusatzdaten selbst, oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu vermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei der Firma Garcia Express geltend gemacht werden.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.